ABC – Fragen und Antworten
Ein Buchstabe, eine Frage, und dazu die passende Antwort.
Ein Buchstabe, eine Frage, und dazu die passende Antwort.
AGs
Arbeitsgemeinschaften im Schuljahr 2017/18
Basketball |
Hr. Zappalà |
Mi. 6.Std. |
3./4. Jahrgang |
FußballTurniervorbereitung |
Hr. Presler/Hr. Zappalà |
noch offen |
3./4. Jahrgang |
PC AG / Antolin |
Fr. GrashoffFr. Blänkner |
Mo. 5. Std.
|
1. Jahrgang
|
Forscher AG |
Fr. Blänkner |
Fr. 6./7. Std. |
2. Jahrgang |
Garten |
Fr. Mühlig |
Do. 6./7. Std. |
2. u. 4. Jahrgang |
Anmeldung
Alle Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, werden von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres zum Besuch der Grundschule angemeldet.
Die schulärztliche Untersuchung zur Einschulung erstreckt sich auf den körperlichen Entwicklungsstand und die allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane des Kindes
Der Schulleiter informiert und berät die Eltern
über die vorzeitige Aufnahme eines Kindes in die Grundschule,
über die Verpflichtung eines Kindes zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses im Rahmen der Sprachstandsfeststellung .
Beschwerden und Widersprüche
Verfahren und Ansprechpartner bei Beschwerden und Widersprüchen
Beurlaubung
Ein(e) Schüler(in) kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig (ein bis zwei Wochen vorher) schriftlich bei der Schule beantragt werden.
WICHTIG!
Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler nur in dringenden Ausnahmefällen beurlaubt werden!
Dauer der Grundschulzeit
Der Besuch der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Diese Regeldauer soll um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden.
Das 1. und 2. Schuljahr
Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt, die in der Regel zwei Jahre andauert. Sie kann auch in einem oder in drei Jahren durchlaufen werden.
Der Besuch im dritten Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
Nach Beschluss der Schulkonferenz findet im Rahmen der Neuen Schuleingangsphase an unserer Schule zu bestimmten Zeiten 3mal pro Woche jahrgangsübergreifender Unterricht statt, der die Möglichkeit zur noch besseren individuellen Förderung gibt. Der größte Teil des Unterrichtes findet somit weiterhin im Klassenverband statt.
Die Stundenzahl in der Schuleingangsphase (1. und 2 .Schuljahr) beträgt 21-23 Stunden. Die Kinder des 1. Jahrgangs haben ab dem 2. Schulhalbjahr Englisch als Unterrichtsfach.
In den ersten Schulwochen gibt es noch individuelle Zeitabstimmungen, die mit den Eltern abgesprochen werden.
Im ersten Schuljahr sollte die reine Arbeitszeit für Hausaufgaben 30 Minuten nicht wesentlich überschreiten.
Die Klassen 1 und 2 sind auch im Rahmen der Schuleingangsphase als pädagogische Einheit zu sehen. Der Leselehrgang ist z.B. erst mit Ende des 2. Schuljahres abgeschlossen. So erfolgt der Übergang von der ersten Klasse in die zweite Klasse ohne Versetzung.
Der Übergang in die Klassen 3, 4 und 5 beruht auf einer Versetzung.
Ein Rücktritt ist jedoch zu jeder Zeit während des Schuljahres durchführbar, wenn es aus pädagogischer Sicht für notwendig gehalten wird und dem Wunsch der Eltern entspricht.
Einschulung
Der erste Schultag der neuen Lernanfänger ist immer der zweite Tag nach den Sommerferien:
Donnerstag, 29. August 2019
Dieser Tag beginnt mit einem feierlichen Gottesdienst für Christen, Muslime und Andersgläubige je nach Wetter in unserem Schulgarten oder unserer Turnhalle.
Alle Anfangszeiten werden in einer gesonderten Einladung bekannt gegeben.
Elternmeinungen
„Sie werden es nicht bereuen!“ So beendete Herr Zappalà unser erstes Telefongespräch, in dem ich ihm mitteilte, dass wir uns nach reiflicher Überlegung entschlossen hätten, unser erstes von 3 Kindern bei ihm anzumelden. Im Laufe der Jahre bevölkerten auch unsere beiden anderen Kinder die Sonnenschule. Und in der Rückschau können wir nur sagen: Wir haben es zu keinem Zeitpunkt bereut!
Schon der Empfang der Kinder bei der Einschulung verlief immer freundlich, warmherzig und fröhlich! Die Aufregung der Kinder (und auch der Eltern!) verflog im Nu…, wenn ihnen die Viertklässler ein Ständchen brachten und alle Kinder in „Tierklassen“ aufgeteilt wurden.
Alle Klassenlehrer unserer Kinder haben ihre Aufgabe stets mit Engagement und Leidenschaft erfüllt.
Unvergessen sind die Aufführungen aller Schulkinder mit dem Zirkus Lollipop, bei dem die Schüler zeigen konnten, was sie als Clowns, Conférenciers, in Akrobatik, Zauberei, Jonglage und Artistik so alles drauf haben…
Ein Höhepunkt für die Kinder war die alljährliche Fahrt zum Kettlerhof, bei der sie in Kleingruppen selbständig das Terrain erkunden durften. Eigenverantwortung wird auf jeden Fall an der Sonnenschule großgeschrieben. Somit werden sie auch sehr gut auf die weiterführenden Schulen vorbereitet.
Highlight für mich als Mutter waren stets die in der Adventszeit wöchentlich stattfindenden Adventsfeiern in der Turnhalle, für die die Kinder mit ihren Lehren Lieder und Theaterstücke einstudierten und zum Besten gaben. Auch kleine Soloauftritte stimmten die Kinder auf die Weihnachtszeit ein. Der mit Inbrunst vorgetragene Gesang „Dezemberzeit“ aller Klassen am Ende jeder Aufführung zeigte mir Jahr für Jahr, dass sich auch in unserer schnelllebigen Zeit die Kinder wie schon vor 100 Jahren auf das Christkind freuen, wenn man dieser Freude Raum und Zeit gibt.
Große Herausforderung der Sonnenschule besteht bestimmt in dem harmonischen Miteinander so vieler Nationen und Kulturen, ohne ihre eigene Identität zu verlieren. Aus unserer Sicht ist Herrn Zappalà und seinem Team in den vergangenen Jahren der interkulturelle Dialog sehr gut gelungen.
Unsere Kinder wurden in der Sonnenschule leistungsgerecht gefordert und gefördert, in ihrer Persönlichkeit weiterentwickelt und somit sehr gut auf die Herausforderungen der weiterführenden Schule vorbereitet.
Familie Schwarze
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Mein Name ist Manuela Strathmann. Ich kenne die Sonnenschule nun seit acht Jahren.
Mein Sohn besuchte zuerst diese Grundschule, danach dann meine Tochter.
Im Vorfeld muss ich sagen, dass die Sonnenschule, bevor mein Sohn schulpflichtig wurde, einen sehr „angekratzten“ Ruf genoss. Der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund war sehr hoch und auch das ganze Drumherum wurde immer „schlecht“ geredet.
Mein Sohn besuchte damals den Kindergarten Kinderarche, der sich direkt in unmittelbarer Nähe zur Schule befindet. Durch viele „Werbemaßnahme“ der Schule und den Rektor Herrn Zappalá haben wir uns entschlossen, uns selbst ein Bild zu machen. Die Schule kam sehr sympathisch bei uns an und wir entschlossen uns, Nick dort anzumelden.
Bei uns gab es jedoch ein kleineres Problem, denn unser Sohn war noch nicht schulpflichtig, aber durchaus schon schulreif (Aussage der Erzieherin des KG). Ich schilderte unser „Problem“ in der Sonnenschule und stieß auf offene Ohren. Nick wurde zum Einschulungstest eingeladen und auch angenommen. Ein leichtes Unwohlsein bekamen wir schon, denn er war noch nicht einmal fünf Jahre alt, als er den Test machte. Mit fünfeinhalb Jahren wurde er also eingeschult.
Die Sonnenschule stellte sich für uns als genau die richtige Grundschule heraus. Hier konnte Nick sich „fortbilden“ und sein Drang nach Informationen und Lernbegehren wurde richtig gestillt.
Meine Tochter Pia wurde regelkonform eingeschult. Sie war im Januar sechs geworden und auch für sie war es die völlig richtige Entscheidung.
Nach meinen Erfahrungen werden an der Sonnenschule alle Kinder sehr gut gefördert. Ob normaler guter Wissensstand, benötigter Förderbedarf oder auch die hochbegabten Kinder, allen wurde immer die bestmögliche Lernmöglichkeit geboten.
Die Kooperation zwischen Lehrern, Rektor und Eltern ist m. E. nach hervorragend. Ich konnte zu jederzeit, wenn nötig, Gespräche führen und wurde auch regelmäßig über den Stand der Lernentwicklung auf dem Laufenden gehalten.
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge verlassen wir nun die Sonnenschule und begeben uns bestens vorbereitet für die weiterführende Schule auf den nächsten „Weg“.
Ich kann für uns sagen, dass unsere Kinder sich auf der Sonnenschule immer wohl gefühlt haben und sie sicherlich gerne an die Grundschulzeit zurück denken.
Juni 2015
Manuela Strathmann
Elternmitbestimmung
In vielen schulischen Belangen können die Eltern mitentscheiden. Im Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) sind die Grundlagen festgelegt. Es kann im Sekretariat eingesehen werden.
Hier erhalten Sie Informationen zum Thema Elternmitwirkung.
Elternsprechtag
Die Elternsprechtage finden in regelmäßigen Abständen dreimal pro Jahr statt. Die Lehrer/innen stehen Ihnen nach Terminabsprache für ein Gespräch zur Verfügung.
Erdnüsse
Erdnüsse sind an unserer Schule verboten!
Da wir gemeinsam mit Kindern unter einem Dach lernen, für die Erdnüsse eine lebensbedrohliche Gefahr darstellen, möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten darauf zu achten, dass auch Ihr Kind keine (erd)nusshaltigen Produkte in die Schule bringt!
Dies ist besonders zur Weihnachts- und Karnevalszeit oder bei Klassenfeiern wichtig! (Flips, Snickers, …)
Erkrankungen
Wenn ein Kind erkrankt ist und daher die Schule nicht besuchen kann, sollten die Erziehungsberechtigten die Schule spätestens am zweiten Unterrichtstag benachrichtigen. Dies sollte mündlich oder schriftlich nach Möglichkeit direkt bei der Klassenlehrerin erfolgen und nur im Ausnahmefall per Anruf an die Schule.
Besonders in Fällen ansteckender Krankheiten ist es dringend erforderlich, den Grund des Schulversäumnisses bekannt zugeben.
Masern und Hirnhautentzündung sind umgehend der Schule zu melden.
Fahrrad - mit dem Rad zur Schule?
Förderverein
Seit mehreren Jahren gibt es an unserer Schule einen Förderverein. Sinn und Zweck des Vereins ist es, durch Mitgliedsbeiträge und Spenden die pädagogischen Maßnahmen und Bemühungen an unserer Schule zu unterstützen. Die Beiträge und Spenden kommen ausschließlich der Schule und somit den Kindern zugute.
Der jährliche Mindestbeitrag beträgt nach der derzeitig gültigen Satzung 12,- Euro. Selbstverständlich kann der Betrag durch eine Spende nach oben aufgestockt werden.
Alle gespendeten Beiträge sind von der Steuer absetzbar, da der Verein gemeinnützigen Zwecken dient. Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt werden unaufgefordert ausgestellt.
Kontaktadressen: Sandra Zorembski (Tel.: 01577 – 1441036)
Bankverbindung: Sparkasse Bochum
Konto-Nr. 1 4 0 8 1 3 7
BLZ: 43050001
Frühstück
Die Kinder frühstücken in der Regel 10 Minuten nach der ersten Hofpause in ihrem Klassenraum. Geben Sie Ihrem Kind mit, was es gerne isst. Achten Sie dabei bitte darauf, dass das Frühstück gesund ist! Vermeiden Sie bitte süße Brotaufstriche oder zuckerhaltigen Getränke, dafür lieber Obst und Gemüse.
Hitzefrei
Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleitung , ob Schülerin*innen Hitzefrei gegeben wird.
In der Regel geschieht dies nach der 4. Stunde.
Die Klassenlehrer*innen benachrichtigen dann über die entsprechenden Medien (Telefonketten/WhatsApp/Homepage) die Eltern.
Die Teilnahme am offenen Ganztag ist nach Rücksprache mit der OGS freiwillig.
Kennenlerntag
Die zukünftigen Lernanfänger haben die Möglichkeit, am
„Kennenlerntag“ (14.06.2019) zusammen mit ihren Eltern zum ersten
Mal Schulluft zu schnuppern. Während die Kinder an einem Schulspiel teilnehmen, haben die Eltern die Möglichkeit, sich bei Kaffee und Kuchen kennen zu lernen.
Darüber hinaus besuchen die Kinder nach Absprache mit der Schule
und den Kindergärten in kleinen Gruppen mit ihren Erzieherinnen den Unterricht in einem ersten Schuljahr (18.06./19.06.19).
Klassenregeln
Damit eine Gemeinschaft wächst und möglichst reibungslos funktionieren kann, braucht sie einen Orientierungsrahmen, der Verlässlichkeit, Sicherheit, Freiräume und auch Grenzen setzt.
Die vereinbarten Klassenregeln sind in allen Klassen einheitlich und verbindlich und gelten unabhängig davon, ob der Unterricht von der Klassenlehrer/in, Fachlehrer/in, Lehramtsanwärter/in, Praktikant/in oder anderem Lehrpersonal (z.B. Lehrkräfte der Musikschule) erteilt wird.
Läuse
Hat ein Kind unserer Schule Kopfläuse kommt allen Eltern der betroffenen Klasse ein Informationsbrief zum Thema zu. Diesen geben wir bewusst nur an die Eltern der betroffenen Klasse aus, um unnötiger Panik vorzubeugen.
Lehrersprechzeiten
Die Eltern können die Lehrer nach vorhergehender Terminanmeldung sprechen.
Die jeweilige Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Seite des jeweiligen Lehrers.
Bei dringenden, unvorangemeldeten Gesprächen wählen Sie bitte nur in Pausenzeiten
Tel.: 9431183
FAX: 943 1185
E-Mail: 128740@schule.nrw.de
Lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht
Das Konzept zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht finden Sie hier.
Leitbild
Vom starken Ich zum stärkeren Wir
Wie aus dem Schaubild ersichtlich wird, bedingen beide Stränge (ICH und WIR) des Leitbilds einander:
Jedes Kind zeichnet sich durch individuell verschiedene Stärken aus, die sich durch den Zusammenschluss in einer Gemeinschaft ergänzen und ein starkes WIR schaffen.
Eine starke Gemeinschaft wiederum trägt jedes Individuum: sie stärkt, unterstützt und hilft dem Einzelnen.
Zur Stärkung des Individuums gehören an unserer Schule regelmäßig wiederkehrende Projektwochen.
Im Rahmen der Sozialerziehung nehmen jedes Jahr alle 3. Jahrgänge an dem Projekt „Jungen und Mädchen stark machen“ teil, das vom Theater Pappmobil durchgeführt wird. Es geht dabei vordergründig um die eigene Körpererfahrung und den Umgang mit Gefühlen und Stimmungen sich selbst und anderen gegenüber.
Darüber hinaus nimmt jedes Kind des 3. und 4. Jahrgangs an dem Projekt „Mein Körper gehört mir“ teil. Es handelt sich dabei um die Prävention von sexuellem Missbrauch. Das Thema wird in kurzen szenischen Darstellungen durch die theaterpäd. Werkstatt Osnabrück auf sehr kindgerechte Weise aufbereitet.
Aus dem Kontingent der uns zur Verfügung stehenden Lehrerstunden können wir den Schüler/innen außerhalb des regulären Unterrichts eine Reihe an Arbeitsgemeinschaften anbieten, die die persönlichen Interessen und Neigungen der Kinder unterstützen und weiter entwickeln.
Beispielhaft dafür stehen folgende Angebote:
Lob- und Warnsystem
Das Lob- und Warnsystem bietet den Schüler/innen einen Orientierungsrahmen im Hinblick auf das Beachten des Regelwerks und die Reflexion ihres eigenen Sozialverhaltens.
Methodencurriculum
Im Rahmen der Nachhaltigkeit wurde ein schulinternes Curriculum „Methodenkompetenz“ entwickelt, das Einzug in unser Schulprogramm gefunden hat:
Motto der Woche
Offene Ganztagsschule
Qualitätsanalyse
Hier finden Sie den Qualitätsbericht der im Schuljahr 2016/17 durchgeführten Qualitätsanalyse.
Schulordnung
Damit eine Gemeinschaft wächst und möglichst reibungslos funktionieren kann, braucht sie einen Orientierungsrahmen, der Verlässlichkeit, Sicherheit, Freiräume und auch Grenzen setzt.
Die Schulordnung der Sonnenschule bietet eine solche Orientierung und gilt für alle großen und kleinen Menschen, die sich in der Sonnenschule aufhalten. Die Schulordnung ist ebenso für den Aufenthalt in der Betreuung nach dem Unterricht gültig, da die OGS ein Teil der Sonnenschule ist.
Schulvereinbarung
Schwimmen
Unsicher im Wasser
Immer weniger Kinder können richtig schwimmen
Im Wasser planschen, ins Becken springen und rutschen macht Spaß, aber bis zum Ende der 4. Klasse hat nur jedes zweite Kind gelernt, richtig zu schwimmen. Die Ursachen: Nicht vorhandene Schwimmbäder, zu wenig Sportunterricht im Wasser sowie Eltern, die nicht genügend Zeit oder Geld haben, um mit ihren Kindern das Schwimmen im Frei- oder Hallenbad regelmäßig zu üben. Verbände und Experten schlagen Alarm.
Nach Verkehrsunfällen sei Ertrinken die häufigste Todesursache bei Kindern, und die Zahl der tödlich verlaufenden Unfälle im Wasser nehme stetig zu, heißt es in einer 2014 veröffentlichten Presseerklärung der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG). Während bis 2011 von Jahr zu Jahr weniger Kinder verunglückten, sei diese Zahl in den Jahren 2012 auf 2013 um 88 Prozent – von 18 auf 34 – gestiegen. Von den Ertrunkenen waren laut DLRG 13 im Vorschul- und 12 im Grundschulalter und neun Kinder zwischen elf und 14 Jahre alt.
Eine viel zu hohe Zahl – und ein erschreckender Anstieg, der in den nächsten Jahren gestoppt werden sollte. Gleichzeitig stellt sich auch die Frage, warum plötzlich so viel mehr Kinder ertrinken. Nach Ansicht von Experten vom DRK, der DLRG oder der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (dvs) liegt es daran, dass immer weniger Kinder lernen, richtig zu schwimmen. Einer Studie der Universität Bielefeld zufolge können z.B. in Nordrhein-Westfalen rund 30 Prozent aller Kinder nach der vierten Klasse gar nicht oder nur ein wenig schwimmen. Bundesweit sind es laut DLRG-Erhebungen sogar bis zu 45 Prozent. Bis zum Ende der Grundschulzeit hätten zwar 77 Prozent aller Kinder das Seepferdchen-Abzeichen, aber nur jedes zweite ein Jugendschwimmabzeichen in Bronze erworben und damit die Mindestanforderungen erfüllt. Ein Kind, das nicht richtig schwimmen könne, gehe im Wasser unter wie ein Stein, so Andreas Paatz, stellvertretender Bundesleiter der DRK-Wasserwacht. Deshalb sollten Kinder spätestens mit neun bis zehn Jahren durch Schwimmkurse, Sportunterricht in der Schule oder Training mit den Eltern soweit geübt sein, dass sie die für das Bronzeabzeichen nötigen Anforderungen erfüllen. Erst dann könne man davon ausgehen, dass Kinder im Wasser sicher seien. Aber genau hier liegt scheinbar das Problem: Das ideale Alter für erste Übungen liegt zwar schon bei fünf bis acht Jahren, aber nicht alle Eltern haben die Zeit oder das Geld, mit ihren Kindern das Schwimmen regelmäßig zu trainieren oder sie zu Kursen zu schicken. Häufig scheitert dieses Vorhaben aber noch aus einem anderen Grund: Steigende Energie- und Unterhaltskosten zwingen immer mehr Kommunen dazu, ihre Hallen- und Freibäder zu schließen oder diese in Erlebnisbäder mit hohem Spaß “Funfaktor“, aber ohne 25-Meter-Becken und Sprungturm, zu verwandeln. Und diese Art der Bestandssicherung hat Folgen: In vielen Bädern steht nun eher der Spaß im Vordergrund und nicht mehr die sportliche Betätigung oder das Schwimmen(lernen) im Becken. Ein Wandel, dessen Auswirkungen immer mehr Schulen zu spüren bekommen! Eine DLRG-Umfrage ergab, dass mittlerweile 20 Prozent aller deutschen Grundschulen nur sehr begrenzten oder gar keinen Zugang zu Schwimmbädern haben, und dass an vielen Schulen nur wenige SportlehrerInnen bzw. dafür ausreichend qualifizierte Lehrkräfte unterrichten.
„Gute“ Bedingungen also, dass es bis zum Ende der Grundschulzeit bei vielen Kindern beim Seepferdchen-Abzeichen bleibt – und die Unfallhäufigkeit im Wasser weiter zunimmt. Aber was passiert mit Kindern, die mit zehn oder elf Jahren das Schwimmen noch nicht gelernt haben? Auch darüber gibt es Untersuchungen: Nur fünf bis zehn Prozent von ihnen erlangen später als Jugendliche diese Fähigkeit. Nach dem 18. Lebensjahr versuchten laut DLRG nur noch vier Prozent, schwimmen zu lernen.
Dietmar Beyer
Artikel erschienen im Magazin „lernen – Das Lehrerheft“, 2015, Friedrich Verlag/Seelze, Textabdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors
Systemische Unterrichtsentwicklung
Unterrichtszeiten
Gleitender Unterrichtsbeginn ist um 7.45 Uhr: Die Kinder dürfen ab 7.45 Uhr in die Klassen und sich dort still beschäftigen oder unterhalten. Die Klassentüren bleiben offen. Auf jedem Flur ist mindestens eine Lehrerin Ansprechpartnerin und zugleich Aufsichtsperson.
Der reguläre Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.
1. Stunde 8.00 – 8.45 Uhr
2. Stunde 8.50 – 9.35 Uhr
Hofpause 9.35– 9.50 Uhr
Frühstück 9.50-9.55 Uhr
3. Stunde 9.55– 10.40 Uhr
4. Stunde 10.45 – 11.30 Uhr
Hofpause 11.30 – 11.45 Uhr
5. Stunde 11.45 – 12.30 Uhr
6. Stunde 12.35 – 13.20 Uhr
Unterrichtsbesuche
Wenn Sie gern einmal am Unterricht teilnehmen möchten, sollten Sie das nach vorheriger Anmeldung auch tun.
Aber nicht nur das Zuhören und das Zuschauen ist erwünscht,
sondern auch Ihr helfendes Anpacken.
VERA
Informationen für Eltern der 3. Klassen zu VERA finden Sie hier.
Versicherung
Alle Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf allen Wegen von und zu diesen bei Unfällen versichert.
Der Versicherungsschutz der Schüler umfasst alle Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen; dazu gehören auch Unfälle bei Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten, die als Schulveranstaltungen genehmigt worden sind.
Melden Sie bitte jeden Wegeunfall umgehend der Schule.
Haftpflichtschäden (Beispiel: Ihr Kind richtet auf dem Schulweg einen Schaden an ) sind grundsätzlich nicht versichert. Solche Schäden müssen über Ihre Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden.
Zeugnisse
Das 1. und 2. Schuljahr
Im 1. und 2. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils zum Ende des Schuljahres ihr Zeugnis. Im 1. Schuljahr ist es ein Gutachten mit Aussage über die Lernentwicklung im Arbeits- und Sozialverhalten sowie in den Lernbereichen.
Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 enthält eine Beschreibung der Lernentwicklung und des Leistungsstands in den Fächern sowie Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten.
Darüber hinaus enthält dieses Zeugnis Noten in den Fächern der Stundentafel.
Die Verwaltungsvorschriften führen dazu aus, dass die Schüler/innen vor der Versetzung in die Klasse 3 an die Leistungsbewertung herangeführt werden sollen.
Im Rahmen dieser individuellen Heranführung an Noten im 2. Jahrgang geht die Sonnenschule wie folgt vor:
die Lernzielkontrollen werden bereits ab dem 2. Halbjahr mit folgenden Notenstufen in Worten versehen werden: sehr gut – gut – befriedigend – ausreichend und nicht ausreichend.
Das 3. und 4. Schuljahr
Im 3. und 4. Schuljahr gibt es zum Schulhalbjahr und Schuljahresende Zeugnisse.
Während diese im 2. und 3. Schuljahr neben den Noten auch Aussagen über die Lernentwicklung in den einzelnen Fächern sowie zum Arbeits- und Sozialverhalten enthalten, stehen im Zeugnis des 4. Schuljahres nur noch Noten.
Zensuren
Zensur | Note | Bedeutung für die Schüler | Bedeutung für die Eltern | Definition |
sehr gut | 1 | Spitze! Prima! Klasse!
Das hast du toll gemacht! |
überdurchschnittliche Leistung | Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. |
gut | 2 | Du hast dich nur wenig vertan!
Du hast alles verstanden! |
Entspricht den Anforderungen in jeder Hinsicht | Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. |
befriedigend | 3 | Du hast es wohl verstanden, aber du hast dich noch einige Male vertan! | Durchschnittliche Leistung, frei von groben Fehlern | Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. |
ausreichend | 4 | Du bist noch nicht sicher genug. Du hast es zwar verstanden, aber noch viele Fehler gemacht. | Leistungen entsprechen noch den Anforderungen | Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzenden Anforderungen noch entspricht. |
Nicht ausreichend | Du hast noch nicht alles verstanden, du musst ganz gut aufpassen und täglich gründlich üben! Lass es dir noch einmal erklären. Schau beim Schreiben und Rechnen genauer hin! Frage deine Lehrerin, was du üben sollst | Grundlagen sind vorhanden, aber mit Mängeln, die behoben werden müssen. Wiederholung und Übung sind unbedingt erforderlich. | Die Leistung entsprechen nicht den Anforderungen. |
Zensur | Note | Bedeutung für die Schüler | Bedeutung für die Eltern | Definition |
sehr gut | 1 | Spitze! Prima! Klasse!
Das hast du toll gemacht! |
überdurchschnittliche Leistung | Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. |
gut | 2 | Du hast dich nur wenig vertan!
Du hast alles verstanden! |
Entspricht den Anforderungen in jeder Hinsicht | Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. |
befriedigend | 3 | Du hast es wohl verstanden, aber du hast dich noch einige Male vertan! | Durchschnittliche Leistung, frei von groben Fehlern | Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. |
ausreichend | 4 | Du bist noch nicht sicher genug. Du hast es zwar verstanden, aber noch viele Fehler gemacht. | Leistungen entsprechen noch den Anforderungen | Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzenden Anforderungen noch entspricht. |
mangelhaft | 5 | Du hast noch nicht alles verstanden, du musst ganz gut aufpassen und täglich gründlich üben! | Grundlagen sind vorhanden, aber mit Mängeln, die behoben werden müssen. | Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. |
ungenügend | 6 | Du hast es noch nicht verstanden. Lass es dir noch einmal erklären. Schau beim Schreiben und Rechnen genauer hin! Frage deine Lehrerin, was du üben sollst! | Leistungen sind unzureichend;
Wiederholung und Übung sind unbedingt erforderlich. |
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. |